Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Die Benutzung der SUP Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für alle von ihm verursachte Schäden und Verluste. Eine Vermietung erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Führerschein. Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag vor Ort persönlich durch einen Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Die Ausgabe des Mietmaterials kann auch durch Vorlage einer nachprüfbaren Vollmacht erfolgen. Bitte vermerken Sie in diesem Fall den Namen und die Telefonnummer, unter der der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Mietübergabe erreichbar ist.

1.2. Teilnahmeberechtigt ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, die angebotenen Leistungen ohne Gefahr für sich und andere auszuüben.

1.3. Unabdingbar Voraussetzung für die Teilnahme an unseren Angeboten und Nutzung unserer Mietobjekte ist die Fähigkeit ohne Hilfsmittel schwimmen zu können.

1.4. Ist der Teilnehmer minderjährig, so ist eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters erforderlich, dass die unter 1.2. und 1.3. bestimmten Voraussetzungen durch den Minderjährigen erfüllt werden. Diese Erklärung wird zumindest konkludent durch Zustimmung des Erziehungsberechtigten zur Anmeldung zum Angebot unter Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt.

1.5. Mit der Einbeziehung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann der SUP Verleih Staffelsee darauf vertrauen, dass die unter 1.2 und 1.3 bestimmten Voraussetzungen durch die Person des Teilnehmers erfüllt werden.

1.6. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden und Verschmut-zungen werden auf Kosten des Mieters entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Abhol-/Rückholtermin hat der Mieter die Mietgegenstände voll-ständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung der Mietsachen haften Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind.

1.7. Der Mieter übernimmt nach Annahme/Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände. Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters in Anspruch für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit.

1.8. Dem SUP Personal vor Ort oder bei Veranstaltungen und Kursen ist stets Folge zu leisten.

2. Zahlung

2.1. Die Zahlung erfolgt bei Materialübergabe in bar.

2.2. Die Preise sind jeweils der aktuellen Preisliste zu entnehmen, die sowohl an der Verleihstation aushängen und zudem auf www.freeride-guide.com einsehbar sind.

2.3. Die Mindestmietzeit beträgt im Minimum 1 Stunde. Danach wird jede weitere angefangene Stunde abgerechnet und eine eventuelle Nachzahlung durch den Mieter bei verspäteter Rückgabe fällig.

3. Sicherheit

3.1. Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der SUP-Boards ausnahmslos Schwimmer sind. Für Nichtschwimmer besteht eine Rettungswestenpflicht. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Rettungswesten im Mietvertrag aufmerksam gemacht. Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder bei uns erst ab dem vollendeten 6. Lebensjahr Stand Up Paddling betreiben.

4. Haftungsausschluss

4.1. SUP Verleih Staffelsee haftet als Vermietcenter, nicht für Personen-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen. Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. Der Benutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei.

4.2. SUP Touren und Events: Bei allen Events des SUP Verleih Staffelsee muss der Teilnehmer den Anweisungen des Personals vor Ort zwingend folgen. Der SUP Verleih Staffelsee stellt das Mietequipment und (je nach Veranstaltung auch) Begleitpersonal zur Verfügung. Für Personen- und Sach-Schäden wird keine Haftung übernommen.

5. Höhere Gewalt

5.1. SUP Verleih Staffelsee ist bei einer Gesundheit gefährdenden Situation aufgrund der Wetterlage (Sturm, Unwetter, Überschwemmungen, extremes Niedrigwasser oder starker Nebel) berechtigt, Touren und Kurse abzusagen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf Kostenerstattung von Nebenkosten (Anreise, Hotelübernachtung etc.). Der Mieter hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen.

6. Sorgfaltspflicht

6.1. Fahrverbote und private Gebote in Bereichen nicht öffentlicher Grundstücke sind einzuhalten. Wiesen, Weiden und Felder an den Ufern sind teilweise in privatem Besitz und dürfen nicht betreten werden. Während des Stand Up Paddlings dürfen die Boards nur an öffentlichen und besonders gekennzeichneten Rastplätzen verlassen werden.

6.2. Abfälle sind zu sammeln und am Ende der Tour in öffentlich aufgestellten Mülleimern zu entsorgen oder dem Hausmüll zuzuführen. Sämtliche Rastplätze sind absolut sauber zu hinterlassen.

6.3. Bei Missachtung der Natur, grobem Fehlverhalten, insbesondere auch durch Alkoholmissbrauch, Lärm, Materialmissbrauch und unzulässiger Müllentsorgung kann der Vermieter die sofortige Rückgabe des Materials bzw. den sofortigen Abbruch der Tour fordern. Sämtliche Kosten und Folgekosten sind vom Auftraggeber zu zahlen.

6.4. Sicherheit und Zustand des SUP-Equipments werden regelmäßig in Überprüfungen und Wartungs-arbeiten gewährleistet. Im eigenen Interesse ist jeder Benutzer verpflichtet, das Material unmittelbar nach der Anmietung und vor dem Einsatz zu überprüfen. Schäden jeder Art sind sofort anzuzeigen.

6.5. Ist die Betriebsbereitschaft des gemieteten Materials durch Nichtbeachtung der Anweisungen oder durch fahrlässige oder vorsätzliche Verhaltensweisen des Benutzers nicht mehr gewährleistet, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Benutzers.

7. Bergung

7.1. Treten unvorhergesehene Umstände ein, die eine rechtzeitige Rückgabe des Mietmaterials unmöglich machen oder einen vorzeitigen Abbruch erfordern, so ist der Auftraggeber verpflichtet, umgehend den Vermieter davon in Kenntnis zu setzten, damit eine einfache und kostengünstige Lösung abgesprochen wird. Sieht sich SUP Verleih Staffelsee zur Sicherung seiner Interessen und/oder zur Vermeidung von möglichen Schäden/Materialverlusten gezwungen, das Mietmaterial mengenmäßig ganz oder teilweise zurückzuholen, auch wenn dies nicht Teil der getroffenen Vereinbarung war, so trägt der im Mietvertrag benannte Mieter die Kosten.

7.2. Mögliche Materialschäden, die durch das Verhalten des Mieters oder einer seiner Teilnehmer entstehen, sind vom Mieter/Auftraggeber zu tragen.

8. Unwirksamkeit

Sollten eine/mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen & rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

9. Erfüllungsort

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind 82418 Murnau.

10. Kontakt

SUP Staffelsee
Verleihstation: Campingplatz Halbinsel Burg
Burgweg 42, 82418 Seehausen

Office: Jahnweg 4, 82418 Murnau
Inhaber: Matthias Baier
Steuer-ID: 119/202/30255

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